3.05.2008

Verbrechen in Böhmen

Verbrechen zum Ende des Krieges in Böhmen an deutschen Zivilisten und Soldaten der Wehrmacht. Dieses Video zeigt längst nicht die wirkliche Brutalität an den Menschen !

Vertreibung der Sudetendeutschen - Verbrechen gegen die Menschlichkeit - Völkermord

Zitat: “Ohne Zweifel war die Vertreibung der Deutschen in den Jahren 1945-48 ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gemessen an denselben völkerrechtlichen Prinzipien, die zur Verurteilung der nationalsozialistischen Politiker in Nürnberg führten. Sie stellte auch eine Form der “ethnischen Säuberung” dar.”
(Prof. Dr. jur., Dr. phil. Alfred M. de Zayas (1995): Gastprofessor für Völkerrecht, Depaul-University, Chicago. Rechtsanwalt in New York und Florida (USA). Völkerrechtler im Zentrum für Menschenrechte der Vereinten Nationen, ehemaliger Sekretär UNO-Menschenrechtsausschusses, ehemaliger Chef der Petitionsabteilung im Büro des Hochkommissars für Menschenrechte. Seite 95)




Zitat: “Da das Völkerrecht universale Geltung hat, stellten die Vertreibungsaktionen gegen die Deutschen, gemessen an denselben Prinzipien, ebenfalls Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Kriegsverbrechen waren sie vor allem in den Oder-Neiße-Provinzen, denn die Vertreibungen fingen schon vor der deutschen Kapitulation an, d.h. noch während des Krieges. Darüber hinaus waren sie auch, ob während oder nach dem Krieg, Verbrechen gegen die Menschlichkeit.”
(Prof. Dr. jur., Dr. phil. Alfred M. de Zayas (1995): Gastprofessor für Völkerrecht, Depaul-University, Chicago. Rechtsanwalt in New York und Florida (USA). Völkerrechtler im Zentrum für Menschenrechte der Vereinten Nationen, ehemaliger Sekretär UNO-Menschenrechtsausschusses, ehemaliger Chef der Petitionsabteilung im Büro des Hochkommissars für Menschenrechte. Seite 333)

Zitat: “Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus der angestammten Heimat von 1945 bis 1947 und die fremdbestimmte Aussiedlung nach dem 2. Weltkrieg widersprach nicht nur der Atlantikcharta und dann in der Charta der Vereinten Nationen verheißenen Selbstbestimmung, sondern die Vertreibung der Sudetendeutschen ist Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjährbar sind.”
(Völkerrechtsexperte Prof. Felix Ermacora (1992), Mitglied der Europäischen Menschenrechtskommission, Chefdelegierter Österreichs vor der UNO-Menschenrechtskommission, einer der weltweit bekanntesten Völkerrechtsexperten. In seinem Rechtsgutachten zur Sudetendeutschen Frage, 1992. Seite 312)

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